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Bis wann darf man Bäume schneiden? Fristen, Regeln & sichere Lösungen für Grundstücksbesitzer

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Bis wann darf man Bäume schneiden? Fristen, Regeln & sichere Lösungen für Grundstücksbesitzer

Viele denken: „Mein Grundstück, meine Regeln.“ Doch beim Thema Baumschnitt sieht der Gesetzgeber das anders. Denn in Deutschland gibt es klare Vorgaben, wann Bäume, Hecken oder Sträucher geschnitten oder gefällt werden dürfen und wann nicht. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen und etwas Planung kannst du Bäume ganz legal schneiden – ohne Stress oder rechtliche Folgen. Wir zeigen dir,

  • bis wann du Bäume schneiden darfst,

  • was während der Schonzeit tabu ist,

  • wann Ausnahmen gelten,

  • und wie du rechtssicher und entspannt vorgehst, mit oder ohne Experte an deiner Seite.

Klingt kompliziert? Muss es nicht sein. Wir erklären dir alles Schritt für Schritt! 

Warum es feste Fristen fürs Bäume schneiden gibt

Zwischen März und September ist in der Natur Hochsaison. Besonders zu dieser Zeit ist Naturschutz besonders wichtig, um Vogelschutz und Artenvielfalt zu gewährleisten. Damit diese sensiblen Lebensräume erhalten bleiben, schreibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen besonderen Zeitraum vor, in dem keine starken Eingriffe erlaubt sind.

Bis wann darf man Bäume schneiden?

Die gesetzliche Antwort liefert § 39 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September gilt deutschlandweit die sogenannte Schonzeit. In diesem Zeitraum ist es verboten, Bäume zu fällen oder stark zurückzuschneiden und zwar nicht nur in Wäldern oder Parks, sondern auch im heimischen Garten.

Wer dennoch zur Motorsäge greift, riskiert ein Bußgeld – selbst dann, wenn keine Tiere sichtbar sind. Denn nicht nur bestehende Nester sind geschützt, sondern auch potenzielle Brutstätten.

Was ist während der Schonzeit verboten?

  • Das Fällen von Bäumen 

  • Starke Rückschnitte oder das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“

  • Die Rodung von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen

Was bleibt erlaubt?

Einige Eingriffe sind auch zwischen März und September zulässig, sofern keine Lebensräume gefährdeter Arten beeinträchtigt werden:

  • Formschnitt, um die äußere Wuchsform zu erhalten

  • Pflegeschnitt, z. B. das Entfernen von Totholz

  • Verkehrssicherungsmaßnahmen, etwa bei morsch gewordenen Ästen

Wenn du unsicher bist, ob dein Vorhaben erlaubt ist, lass es direkt von einem TREELAX-Partner prüfen.

Wann Ausnahmen gelten

Auch während der Schonzeit gibt es Situationen, in denen ein Rückschnitt oder eine Fällung erlaubt ist, allerdings unter strengen Bedingungen.

  1. Gefahr in Verzug: Droht ein Baum umzukippen? Dann greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. In solchen Fällen darf auch während der Schonzeit geschnitten werden. Eine fachliche Einschätzung, etwa durch ein Baumgutachten, ist in solchen Fällen ratsam.

  2. Abgestorbene oder kranke Bäume: Ist ein Baum offensichtlich tot oder stark geschädigt, ist eine Entfernung auch während der Schonzeit zulässig.

  3. Ausnahmegenehmigung: Genehmigung ist in diesem Fall Pflicht.

Regionale Unterschiede: Darauf solltest du achten

Achtung: Nicht nur privat oder öffentlich spielt eine Rolle, sondern auch wo in Deutschland sich dein Grundstück befindet.

Zwar regelt das Bundesnaturschutzgesetz bundesweit die Schonzeit, doch viele Städte und Gemeinden haben zusätzlich eigene Baumschutzsatzungen. Sie legen fest, welche Bäume im Stadtgebiet besonders geschützt sind und wann eine Genehmigung für Eingriffe notwendig ist. Hier findest du die Baumschutzsatzung für deine Stadt:

Bei konkreten Fragen zu deiner Satzung und den Regelungen für deine Bäume buche jetzt einen TREECHECK! Unsere Experten vor Ort kennen sich aus. 

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die gesetzliche Frist sind kein Kavaliersdelikt. Wer ohne Genehmigung fällt oder in der Schonzeit massiv zurückschneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert eine Anzeige und zahlt laut Bußgeldkatalog Strafen zwischen mehreren Hundert bis zu 50.000 Euro

So planst du deinen Baumschnitt richtig, ohne Stress und Strafe

Laut Gartenkalender liegt der optimale Zeitraum für Rückschnitt und Baumfällung zwischen Oktober und Februar. In dieser Phase befinden sich die Bäume in der Winterruhe. Kleinere Maßnahmen kannst du durch einen Fachbetrieb umsetzen lassen:

  • Entfernen von Totholz oder Wassertrieben

  • Formschnitt zur Erhaltung der Baumstruktur

  • Sichtkontrolle nach Sturm, Frost oder Schädlingsbefall

Spätestens bei Unsicherheiten oder größeren Bäumen gilt: Keine Experimente. Ein professioneller Baumpfleger kennt nicht nur die richtigen Schnitttechniken, sondern auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen. Das spart dir im Zweifel viel Geld und Nerven.

Fazit: Bäume schneiden ist erlaubt – aber nicht immer!

Zwischen dem 1. März und 30. September gilt die gesetzliche Schonzeit; in diesem Zeitraum sind Baumfällungen und starke Rückschnitte grundsätzlich verboten.

Deshalb gilt: Lieber vorher informieren als später Bußgeld zahlen. Mit einem professionellen Partner wie TREELAX bist du rechtlich und fachlich auf der sicheren Seite: 

  • Keine Fehler beim Schnittzeitpunkt: Unsere Partner kennen die Fristen nach Bundesnaturschutzgesetz, das heißt du bekommst genau den Schnitt, der aktuell erlaubt ist.

  • Rechtssicherheit statt Risiko: Wir achten darauf, dass keine Nistplätze gestört oder Vorschriften verletzt werden, so du vermeidest Bußgelder und Ärger.

  • Schnelle Hilfe, wenn’s dringend ist: Umgehend ist ein Fachbetrieb bei dir.

  • Alles aus einer Hand: Von der Einschätzung bis zur fachgerechten Umsetzung inkl. Entsorgung musst du dich um nichts kümmern.

    Jetzt Bedarf prüfen und rechtssicher handeln 

FAQ 

  1. Darf ich im März noch Bäume schneiden?

Nein. Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schonzeit. Nur Pflegeschnitte ohne Beeinträchtigung von Tieren sind zulässig.

  1. Was passiert, wenn ich trotzdem Bäume fälle?

Du riskierst ein Bußgeld. Je nach Region können mehrere Tausend Euro fällig werden.

  1. Gilt das Verbot auch für Sträucher und Hecken?

Ja. Das Bundesnaturschutzgesetz bezieht alle Gehölze mit ein.

Viele denken: „Mein Grundstück, meine Regeln.“ Doch beim Thema Baumschnitt sieht der Gesetzgeber das anders. Denn in Deutschland gibt es klare Vorgaben, wann Bäume, Hecken oder Sträucher geschnitten oder gefällt werden dürfen und wann nicht. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen und etwas Planung kannst du Bäume ganz legal schneiden – ohne Stress oder rechtliche Folgen. Wir zeigen dir,

  • bis wann du Bäume schneiden darfst,

  • was während der Schonzeit tabu ist,

  • wann Ausnahmen gelten,

  • und wie du rechtssicher und entspannt vorgehst, mit oder ohne Experte an deiner Seite.

Klingt kompliziert? Muss es nicht sein. Wir erklären dir alles Schritt für Schritt! 

Warum es feste Fristen fürs Bäume schneiden gibt

Zwischen März und September ist in der Natur Hochsaison. Besonders zu dieser Zeit ist Naturschutz besonders wichtig, um Vogelschutz und Artenvielfalt zu gewährleisten. Damit diese sensiblen Lebensräume erhalten bleiben, schreibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen besonderen Zeitraum vor, in dem keine starken Eingriffe erlaubt sind.

Bis wann darf man Bäume schneiden?

Die gesetzliche Antwort liefert § 39 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September gilt deutschlandweit die sogenannte Schonzeit. In diesem Zeitraum ist es verboten, Bäume zu fällen oder stark zurückzuschneiden und zwar nicht nur in Wäldern oder Parks, sondern auch im heimischen Garten.

Wer dennoch zur Motorsäge greift, riskiert ein Bußgeld – selbst dann, wenn keine Tiere sichtbar sind. Denn nicht nur bestehende Nester sind geschützt, sondern auch potenzielle Brutstätten.

Was ist während der Schonzeit verboten?

  • Das Fällen von Bäumen 

  • Starke Rückschnitte oder das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“

  • Die Rodung von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen

Was bleibt erlaubt?

Einige Eingriffe sind auch zwischen März und September zulässig, sofern keine Lebensräume gefährdeter Arten beeinträchtigt werden:

  • Formschnitt, um die äußere Wuchsform zu erhalten

  • Pflegeschnitt, z. B. das Entfernen von Totholz

  • Verkehrssicherungsmaßnahmen, etwa bei morsch gewordenen Ästen

Wenn du unsicher bist, ob dein Vorhaben erlaubt ist, lass es direkt von einem TREELAX-Partner prüfen.

Wann Ausnahmen gelten

Auch während der Schonzeit gibt es Situationen, in denen ein Rückschnitt oder eine Fällung erlaubt ist, allerdings unter strengen Bedingungen.

  1. Gefahr in Verzug: Droht ein Baum umzukippen? Dann greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. In solchen Fällen darf auch während der Schonzeit geschnitten werden. Eine fachliche Einschätzung, etwa durch ein Baumgutachten, ist in solchen Fällen ratsam.

  2. Abgestorbene oder kranke Bäume: Ist ein Baum offensichtlich tot oder stark geschädigt, ist eine Entfernung auch während der Schonzeit zulässig.

  3. Ausnahmegenehmigung: Genehmigung ist in diesem Fall Pflicht.

Regionale Unterschiede: Darauf solltest du achten

Achtung: Nicht nur privat oder öffentlich spielt eine Rolle, sondern auch wo in Deutschland sich dein Grundstück befindet.

Zwar regelt das Bundesnaturschutzgesetz bundesweit die Schonzeit, doch viele Städte und Gemeinden haben zusätzlich eigene Baumschutzsatzungen. Sie legen fest, welche Bäume im Stadtgebiet besonders geschützt sind und wann eine Genehmigung für Eingriffe notwendig ist. Hier findest du die Baumschutzsatzung für deine Stadt:

Bei konkreten Fragen zu deiner Satzung und den Regelungen für deine Bäume buche jetzt einen TREECHECK! Unsere Experten vor Ort kennen sich aus. 

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die gesetzliche Frist sind kein Kavaliersdelikt. Wer ohne Genehmigung fällt oder in der Schonzeit massiv zurückschneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert eine Anzeige und zahlt laut Bußgeldkatalog Strafen zwischen mehreren Hundert bis zu 50.000 Euro

So planst du deinen Baumschnitt richtig, ohne Stress und Strafe

Laut Gartenkalender liegt der optimale Zeitraum für Rückschnitt und Baumfällung zwischen Oktober und Februar. In dieser Phase befinden sich die Bäume in der Winterruhe. Kleinere Maßnahmen kannst du durch einen Fachbetrieb umsetzen lassen:

  • Entfernen von Totholz oder Wassertrieben

  • Formschnitt zur Erhaltung der Baumstruktur

  • Sichtkontrolle nach Sturm, Frost oder Schädlingsbefall

Spätestens bei Unsicherheiten oder größeren Bäumen gilt: Keine Experimente. Ein professioneller Baumpfleger kennt nicht nur die richtigen Schnitttechniken, sondern auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen. Das spart dir im Zweifel viel Geld und Nerven.

Fazit: Bäume schneiden ist erlaubt – aber nicht immer!

Zwischen dem 1. März und 30. September gilt die gesetzliche Schonzeit; in diesem Zeitraum sind Baumfällungen und starke Rückschnitte grundsätzlich verboten.

Deshalb gilt: Lieber vorher informieren als später Bußgeld zahlen. Mit einem professionellen Partner wie TREELAX bist du rechtlich und fachlich auf der sicheren Seite: 

  • Keine Fehler beim Schnittzeitpunkt: Unsere Partner kennen die Fristen nach Bundesnaturschutzgesetz, das heißt du bekommst genau den Schnitt, der aktuell erlaubt ist.

  • Rechtssicherheit statt Risiko: Wir achten darauf, dass keine Nistplätze gestört oder Vorschriften verletzt werden, so du vermeidest Bußgelder und Ärger.

  • Schnelle Hilfe, wenn’s dringend ist: Umgehend ist ein Fachbetrieb bei dir.

  • Alles aus einer Hand: Von der Einschätzung bis zur fachgerechten Umsetzung inkl. Entsorgung musst du dich um nichts kümmern.

    Jetzt Bedarf prüfen und rechtssicher handeln 

FAQ 

  1. Darf ich im März noch Bäume schneiden?

Nein. Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schonzeit. Nur Pflegeschnitte ohne Beeinträchtigung von Tieren sind zulässig.

  1. Was passiert, wenn ich trotzdem Bäume fälle?

Du riskierst ein Bußgeld. Je nach Region können mehrere Tausend Euro fällig werden.

  1. Gilt das Verbot auch für Sträucher und Hecken?

Ja. Das Bundesnaturschutzgesetz bezieht alle Gehölze mit ein.

Viele denken: „Mein Grundstück, meine Regeln.“ Doch beim Thema Baumschnitt sieht der Gesetzgeber das anders. Denn in Deutschland gibt es klare Vorgaben, wann Bäume, Hecken oder Sträucher geschnitten oder gefällt werden dürfen und wann nicht. Wer dagegen verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen und etwas Planung kannst du Bäume ganz legal schneiden – ohne Stress oder rechtliche Folgen. Wir zeigen dir,

  • bis wann du Bäume schneiden darfst,

  • was während der Schonzeit tabu ist,

  • wann Ausnahmen gelten,

  • und wie du rechtssicher und entspannt vorgehst, mit oder ohne Experte an deiner Seite.

Klingt kompliziert? Muss es nicht sein. Wir erklären dir alles Schritt für Schritt! 

Warum es feste Fristen fürs Bäume schneiden gibt

Zwischen März und September ist in der Natur Hochsaison. Besonders zu dieser Zeit ist Naturschutz besonders wichtig, um Vogelschutz und Artenvielfalt zu gewährleisten. Damit diese sensiblen Lebensräume erhalten bleiben, schreibt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen besonderen Zeitraum vor, in dem keine starken Eingriffe erlaubt sind.

Bis wann darf man Bäume schneiden?

Die gesetzliche Antwort liefert § 39 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September gilt deutschlandweit die sogenannte Schonzeit. In diesem Zeitraum ist es verboten, Bäume zu fällen oder stark zurückzuschneiden und zwar nicht nur in Wäldern oder Parks, sondern auch im heimischen Garten.

Wer dennoch zur Motorsäge greift, riskiert ein Bußgeld – selbst dann, wenn keine Tiere sichtbar sind. Denn nicht nur bestehende Nester sind geschützt, sondern auch potenzielle Brutstätten.

Was ist während der Schonzeit verboten?

  • Das Fällen von Bäumen 

  • Starke Rückschnitte oder das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“

  • Die Rodung von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen

Was bleibt erlaubt?

Einige Eingriffe sind auch zwischen März und September zulässig, sofern keine Lebensräume gefährdeter Arten beeinträchtigt werden:

  • Formschnitt, um die äußere Wuchsform zu erhalten

  • Pflegeschnitt, z. B. das Entfernen von Totholz

  • Verkehrssicherungsmaßnahmen, etwa bei morsch gewordenen Ästen

Wenn du unsicher bist, ob dein Vorhaben erlaubt ist, lass es direkt von einem TREELAX-Partner prüfen.

Wann Ausnahmen gelten

Auch während der Schonzeit gibt es Situationen, in denen ein Rückschnitt oder eine Fällung erlaubt ist, allerdings unter strengen Bedingungen.

  1. Gefahr in Verzug: Droht ein Baum umzukippen? Dann greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. In solchen Fällen darf auch während der Schonzeit geschnitten werden. Eine fachliche Einschätzung, etwa durch ein Baumgutachten, ist in solchen Fällen ratsam.

  2. Abgestorbene oder kranke Bäume: Ist ein Baum offensichtlich tot oder stark geschädigt, ist eine Entfernung auch während der Schonzeit zulässig.

  3. Ausnahmegenehmigung: Genehmigung ist in diesem Fall Pflicht.

Regionale Unterschiede: Darauf solltest du achten

Achtung: Nicht nur privat oder öffentlich spielt eine Rolle, sondern auch wo in Deutschland sich dein Grundstück befindet.

Zwar regelt das Bundesnaturschutzgesetz bundesweit die Schonzeit, doch viele Städte und Gemeinden haben zusätzlich eigene Baumschutzsatzungen. Sie legen fest, welche Bäume im Stadtgebiet besonders geschützt sind und wann eine Genehmigung für Eingriffe notwendig ist. Hier findest du die Baumschutzsatzung für deine Stadt:

Bei konkreten Fragen zu deiner Satzung und den Regelungen für deine Bäume buche jetzt einen TREECHECK! Unsere Experten vor Ort kennen sich aus. 

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die gesetzliche Frist sind kein Kavaliersdelikt. Wer ohne Genehmigung fällt oder in der Schonzeit massiv zurückschneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, riskiert eine Anzeige und zahlt laut Bußgeldkatalog Strafen zwischen mehreren Hundert bis zu 50.000 Euro

So planst du deinen Baumschnitt richtig, ohne Stress und Strafe

Laut Gartenkalender liegt der optimale Zeitraum für Rückschnitt und Baumfällung zwischen Oktober und Februar. In dieser Phase befinden sich die Bäume in der Winterruhe. Kleinere Maßnahmen kannst du durch einen Fachbetrieb umsetzen lassen:

  • Entfernen von Totholz oder Wassertrieben

  • Formschnitt zur Erhaltung der Baumstruktur

  • Sichtkontrolle nach Sturm, Frost oder Schädlingsbefall

Spätestens bei Unsicherheiten oder größeren Bäumen gilt: Keine Experimente. Ein professioneller Baumpfleger kennt nicht nur die richtigen Schnitttechniken, sondern auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen. Das spart dir im Zweifel viel Geld und Nerven.

Fazit: Bäume schneiden ist erlaubt – aber nicht immer!

Zwischen dem 1. März und 30. September gilt die gesetzliche Schonzeit; in diesem Zeitraum sind Baumfällungen und starke Rückschnitte grundsätzlich verboten.

Deshalb gilt: Lieber vorher informieren als später Bußgeld zahlen. Mit einem professionellen Partner wie TREELAX bist du rechtlich und fachlich auf der sicheren Seite: 

  • Keine Fehler beim Schnittzeitpunkt: Unsere Partner kennen die Fristen nach Bundesnaturschutzgesetz, das heißt du bekommst genau den Schnitt, der aktuell erlaubt ist.

  • Rechtssicherheit statt Risiko: Wir achten darauf, dass keine Nistplätze gestört oder Vorschriften verletzt werden, so du vermeidest Bußgelder und Ärger.

  • Schnelle Hilfe, wenn’s dringend ist: Umgehend ist ein Fachbetrieb bei dir.

  • Alles aus einer Hand: Von der Einschätzung bis zur fachgerechten Umsetzung inkl. Entsorgung musst du dich um nichts kümmern.

    Jetzt Bedarf prüfen und rechtssicher handeln 

FAQ 

  1. Darf ich im März noch Bäume schneiden?

Nein. Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schonzeit. Nur Pflegeschnitte ohne Beeinträchtigung von Tieren sind zulässig.

  1. Was passiert, wenn ich trotzdem Bäume fälle?

Du riskierst ein Bußgeld. Je nach Region können mehrere Tausend Euro fällig werden.

  1. Gilt das Verbot auch für Sträucher und Hecken?

Ja. Das Bundesnaturschutzgesetz bezieht alle Gehölze mit ein.

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