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Baumrecht für Mieter und Pächter: Was tun, wenn der Vermieter Bäume nicht schneidet oder fällen will?

Ob morsche Äste, herabfallendes Totholz oder ein Baum, der zu groß für das Grundstück geworden ist – Bäume können schnell zum Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern werden. Wer ist für die Pflege verantwortlich? Kann der Vermieter ohne Zustimmung Bäume fällen? Und was passiert, wenn der Vermieter notwendige Maßnahmen ignoriert?

In diesem Artikel klären wir die wichtigsten rechtlichen Fragen, die Mieter, Pächter und Vermieter beschäftigen. 

Wir erklären, welche Pflichten die Gesetze dem Vermieter auferlegen, wie Mieter auf Untätigkeit reagieren können und welche Regelungen für Pachtgrundstücke gelten. Dabei geben wir konkrete Handlungsempfehlungen und zeigen, wie TREELAX dir hilft, Konflikte zu lösen und für Sicherheit zu sorgen.

Dein Vermieter schneidet deinen Baum nicht: Rechte und Pflichten für Mieter

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Laut § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass Bäume auf dem Grundstück regelmäßig gepflegt werden, um Gefahren zu vermeiden. Die wichtigste Grundlage hierfür ist die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB Abs 1.).

Der Vermieter muss:

  • Regelmäßig prüfen, ob Bäume Schäden aufweisen (z. B. Pilzbefall, abgestorbene Äste oder instabile Kronen).
  • Maßnahmen ergreifen, um Gefahren zu beseitigen – z. B. durch Baumpflege oder Baumfällung.
  • Dritte vor Schäden schützen, die durch mangelnde Baumpflege entstehen könnten.

Was fällt nicht unter die Pflicht des Vermieters?

Nicht alles, was mit der Pflege von Bäumen zu tun hat, ist Aufgabe des Vermieters. So gehören optische Pflegemaßnahmen wie ein Formschnitt oder das Entfernen von Laub meist zu den Aufgaben des Mieters. Auch die Nutzung von Gartenflächen oder die Pflege von Sträuchern ist oft im Mietvertrag geregelt – lies dir diesen also sorgfältig durch.

Was tun, wenn der Vermieter untätig bleibt?

Wenn dein Vermieter seiner Pflicht zur Baumpflege nicht nachkommt, kannst du als Mieter folgende Schritte unternehmen:

  1. Informiere deinen Vermieter schriftlich über die bestehende Gefahr, beispielsweise herabfallende Äste oder einen instabilen Baum. Dokumentiere die Schäden mit Fotos und notiere das Datum. Fordere den Vermieter auf, innerhalb einer angemessenen Frist Maßnahmen zu ergreifen.

  2. Setze dem Vermieter eine klare Frist zur Beseitigung der Gefahr. Je nach Dringlichkeit sind 14 bis 21 Tage angemessen. Weise darauf hin, dass du bei Untätigkeit weitere Schritte einleiten wirst. 

  3. Reagiert der Vermieter nicht, kannst du ihm schriftlich mitteilen, dass du die notwendigen Arbeiten selbst in Auftrag geben wirst und die Kosten gemäß § 536a BGB zurückforderst.

    § 536a BGB regelt die Ersatzvornahme und Schadensersatzpflicht des Vermieters, wenn dieser seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt. Vereinfacht gesagt: Als Mieter kannst du den Vermieter dazu verpflichten, die Kosten für die Behebung eines Mangels (z. B. die Baumpflege oder Entfernung eines gefährlichen Baums) zu tragen, wenn dieser trotz Aufforderung nichts unternimmt.

  4. Beauftrage einen qualifizierten Baumpflegebetrieb, zum Beispiel über TREELAX, um die Gefahr fachgerecht zu beseitigen. Achte darauf, alle Belege und Dokumentationen der durchgeführten Arbeiten aufzubewahren, um die Kosten beim Vermieter geltend zu machen. 

Achtung: Um sicherzugehen, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist, empfiehlt es sich, vor der Ersatzvornahme rechtlichen Rat einzuholen.

Vermieter will Baum fällen: Was müssen Vermieter und Mieter wissen?

In Deutschland unterliegt das Fällen von Bäumen klaren rechtlichen Vorgaben. Vermieter dürfen nicht ohne Weiteres Bäume auf einem Mietgrundstück entfernen – insbesondere, wenn Baumschutzgesetze greifen. Gleichzeitig möchten Mieter oft sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unnötigen Eingriffe in ihre Lebensqualität erfolgen.

Was musst du als Vermieter beachten?

  1. Baumschutzsatzungen: Viele Städte und Gemeinden haben Satzungen, die Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, Größe oder Art schützen. Oft gilt daher, dass eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

  2. Verkehrssicherungspflicht laut § 823 BGB: Vermieter müssen sicherstellen, dass Bäume keine Gefahr darstellen. Eine Fällung ist zulässig, wenn ein Baum instabil ist oder eine Gefahr durch Totholz oder Schäden besteht. In solchen Fällen sollte der Vermieter ein Baumgutachten von TREELAX anfordern, um rechtlich abgesichert zu sein, insbesondere während der gesetzlichen Brutzeit vom 1. März bis 30. September (§ 39 BNatSchG).

  3. Mieterinteressen: Ist der Baum Teil des Mietvertrags, könnte eine Fällung die vertragsgemäße Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen.

Was kannst du als Mieter unternehmen?

Als Mieter hast du das Recht, Einspruch zu erheben, wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fällung hast:

  • Frage bei der zuständigen Behörde deiner Stadt nach, ob der Baum geschützt ist und eine Genehmigung vorliegt.
  • Ist der Baum Teil des Gartens, der zur Mietsache gehört? Falls ja, könnte eine Fällung eine Vertragsverletzung darstellen.

Tipp für Vermieter: Beauftrage einen Fachbetrieb wie TREELAX, der rechtliche Vorgaben kennt, Bäume fachgerecht prüft und Baumuntersuchungen für Behörden und Mieter liefert.

Wer ist für Bäume auf Pachtland verantwortlich?

Auf Pachtland liegt die Verantwortung für die Verwaltung der Bäume in der Regel beim Pächter, da der Pachtvertrag nach § 581 BGB die Nutzung und den Ertrag des Grundstücks überträgt. Das bedeutet, der Pächter ist für die Pflege und die Verkehrssicherung verantwortlich. Er muss regelmäßig prüfen, ob Bäume Schäden aufweisen, und Maßnahmen wie Rückschnitt oder Fällung ergreifen, um Gefahren zu verhindern.

Allerdings bleibt der Verpächter für bestehende Mängel verantwortlich, die schon vor Beginn des Pachtverhältnisses vorlagen (§ 586 BGB). Wurde ein Baum beispielsweise bereits krank oder instabil übergeben, ist der Verpächter verpflichtet, die Gefahr zu beseitigen.

Experten-Tipp: Kläre Zuständigkeiten frühzeitig und lasse den Vertrag prüfen, um Konflikte zu vermeiden. Mit einem TREE-Check von TREELAX erfüllst du alle rechtlichen Anforderungen und bleibst auf der sicheren Seite.

TREELAX – Dein Experte für Baumfällungen, Gutachten und Pflege

Ob Mieter, Vermieter oder Pächter – TREELAX bietet dir die optimale Lösung für jede Herausforderung rund um Bäume. Mit unserem deutschlandweiten Service und zertifizierten Experten machen wir die Baumpflege einfach und sorgenfrei.

  • Deutschlandweit verfügbar: Egal wo du bist, wir garantieren dir schnelle und professionelle Hilfe – verbindliche Termine innerhalb von 14 Tagen.
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FAQ - Baumrecht für Mieter und Pächter

1. Wer ist für die Baumpflege auf einem Mietgrundstück verantwortlich

Normalerweise liegt die Verantwortung beim Vermieter. Falls die Pflege im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurde, ist dieser zuständig.

2. Wer haftet für Schäden durch Bäume auf Pachtland?

In der Regel haftet der Pächter, da er für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist. Schäden durch Mängel, die vor der Pacht bestanden, liegen jedoch in der Verantwortung des Verpächters.

3. Kann TREELAX bei Streitigkeiten helfen?

Ja, wir bieten Baumuntersuchungen an, die dir rechtlich verwertbare Nachweise liefern – egal ob als Mieter, Vermieter oder Pächter.

4. Was beinhaltet der TREE-Check?

Der TREE-Check ist eine Vor-Ort-Beratung, bei der unsere Experten den Zustand deiner Bäume prüfen und Empfehlungen geben – alles individuell auf deinen Fall abgestimmt.

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