Bäume sind nicht nur essenzielle Bestandteile unserer Umwelt, sondern unterliegen auch einer Vielzahl an Vorschriften. Besonders für Grundstückseigentümer, Kommunen und Baumpflegebetriebe ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen für Baumkontrollen und den Baumschutz zu kennen.
Doch welche Regelungen gelten für Baumkontrollen und Baumschutz? Welche Pflichten haben Grundstückseigentümer, Kommunen und Unternehmen, wenn es um die regelmäßige Kontrolle und Pflege von Bäumen geht?
Dieser Artikel gibt dir einen umfassenden Überblick über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), kommunale Baumschutzverordnungen und Baumschutzsatzungen, sowie die FLL Baumkontrollrichtlinie. Außerdem erfährst du, wann du rechtlich verpflichtet bist, eine Baumkontrolle durchzuführen, und wie TREELAX dir dabei helfen kann, diese Vorschriften einfach und sicher einzuhalten.
Diese Regelungen musst du kennen

Verschiedene Vorschriften und Richtlinien legen fest, wer für Baumkontrollen verantwortlich ist, welche Maßnahmen erforderlich sind und welche Konsequenzen drohen, wenn diese Pflichten vernachlässigt werden.
Die wichtigsten Vorschriften zur Baumkontrolle:
- Bundesnaturschutzgesetz (§§ 39, 44 BNatSchG): Bäume sind geschützte Lebensräume. Zwischen dem 1. März und 30. September gilt ein generelles Fäll- und Schnittverbot, um Vögel und andere Tiere zu schützen. Auch ältere, ökologisch wertvolle Bäume können unter besonderen Schutz fallen.
- Baumschutzverordnungen und Baumschutzsatzungen: Viele Städte und Gemeinden haben eigene Vorschriften, die festlegen, welche Bäume besonders geschützt sind und wann eine Genehmigung für Fällungen oder Rückschnitte notwendig ist.
- § 823 BGB – Verkehrssicherungspflicht: Grundstückseigentümer müssen sicherstellen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr ausgeht. Wird ein Baum nicht regelmäßig kontrolliert und verursacht Schäden, haftet der Eigentümer.
- FLL Baumkontrollrichtlinie: Diese Richtlinie definiert die Standards für Baumkontrollen. Sie bildet die Grundlage für rechtssichere Baumkontrollen und wird von Gerichten als Maßstab für die Verkehrssicherungspflicht herangezogen.
Im nächsten Abschnitt besprechen wir diese Regelungen und Richtlinien im Detail, erklären ihre Bedeutung für die Praxis und zeigen, worauf du als Baumbesitzer oder Verantwortlicher achten musst.
Bundesnaturschutzgesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für den Schutz von Bäumen in Deutschland. Besonders zwei Paragrafen spielen hier eine entscheidende Rolle:
- § 39 BNatSchG: Dieser Abschnitt enthält das allgemeine Fäll- und Schnittverbot für Bäume zwischen dem 1. März und 30. September. Der Schutzzeitraum dient dazu, brütende Vögel und andere Wildtiere zu schützen, die in Bäumen ihren Lebensraum finden.
- § 44 BNatSchG: Das Gesetz verbietet das absichtliche Töten oder Stören geschützter Tierarten sowie die Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Auch wenn ein Baum außerhalb der Schonzeit gefällt werden darf, müssen Artenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Baumschutzverordnungen: Was sie regeln und wo sie gelten
Baumschutzverordnungen sind individuelle Regelwerke der Städte und Gemeinden. Sie legen fest, welche Bäume im Stadtgebiet besonders geschützt sind und wann eine Genehmigung für Eingriffe notwendig ist.
Typischerweise gilt der Schutz für:
- Bäume ab einem bestimmten Stammumfang
- Seltene oder besonders wertvolle Baumarten
- Bäume auf öffentlichen Grünflächen und bestimmten Privatgrundstücken
Wichtig: Baumschutzverordnungen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Was in einer Gemeinde erlaubt ist, kann in der nächsten bereits verboten sein. Daher ist es essenziell, sich vor jeder Maßnahme über die örtlichen Vorschriften zu informieren.
Baumschutzsatzungen: Wann sind sie relevant?
Neben Baumschutzverordnungen gibt es in vielen Gemeinden eine Baumschutzsatzung. Diese ist noch spezifischer und oft strenger als eine Verordnung. Während eine Baumschutzverordnung oft für eine gesamte Stadt oder Region gilt, betrifft eine Baumschutzsatzung meist bestimmte Gebiete innerhalb einer Gemeinde, etwa:
- Wohngebiete mit altem Baumbestand
- Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete
- Neubaugebiete mit festgelegtem Baumerhalt
Eine Satzung kann genau festlegen, welche Bäume besonders geschützt sind und sogar bauliche Maßnahmen verbieten, die dem Wurzelwerk schaden könnten. Baumschutzsatzungen und Verordnungen basieren auf dem Kommunalrecht und können daher von Stadt zu Stadt variieren. Hier einige Beispiele:
Bäume und Hecken stehen in Hamburg unter besonderem Schutz. Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm (in 130 cm Höhe) haben sowie Hecken mit einer Mindesthöhe von 80 cm als Landschaftsbestandteile geschützt. |
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Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von 80 und mehr Zentimetern, Hecken und Sträucher sind grundsätzlich nicht inkludiert. |
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Geschützt sind Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm (gemessen in 1 m Höhe) oder – bei mehrstämmigen Gehölzen – wenn ein Stamm mindestens 30 cm Umfang aufweist. |
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Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden, gelten als geschützte Landschaftsbestandteile. |
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Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile; das gilt auch für die Baumarten Esskastanie, Edeleberesche, Walnuss und Baumhasel. |
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Schutz für alle Gehölze ab 80 cm Stammumfang. Mehrstämmige Bäume unterliegen ebenfalls der Verordnung. |
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Alle Bäume außerhalb des Waldes mit mehr als 60 cm Stammumfang sind geschützt. |
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Die Satzung schützt Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 cm, gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden. Bis auf Walnuss, Esskastanie und Speierling sind Obstbäume von diesem Schutz ausgenommen. |
Was ist die FLL Baumkontrollrichtlinie?
Während Gesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz oder lokale Baumschutzsatzungen den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Bäumen festlegen, regelt die FLL Baumkontrollrichtlinie, wie Bäume kontrolliert werden müssen, um Gefahren zu minimieren. Sie ist kein Gesetz, sondern ein anerkannter Fachstandard, der von Gerichten als Maßstab für die Verkehrssicherungspflicht herangezogen wird.
Die Richtlinie wurde von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) entwickelt und legt fest, wie Baumkontrollen durchzuführen sind, um Schäden und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Auch wenn sie kein Gesetz ist, kann eine Missachtung der Richtlinie dazu führen, dass Grundstückseigentümer oder Kommunen haftbar gemacht werden, wenn ein Baum unkontrolliert bleibt und Schäden verursacht. Wer seine Bäume regelmäßig nach den FLL-Vorgaben prüfen lässt, ist auf der sicheren Seite und kann im Ernstfall nachweisen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
Zu den wichtigsten Inhalten der Richtlinie gehören:
- Standardisierte Kontrollmethoden für eine rechtssichere Baumprüfung
- Empfohlene Kontrollintervalle je nach Standort und Gefahrenpotenzial
- Dokumentationspflichten, um im Ernstfall die regelmäßige Kontrolle nachweisen zu können
Für wen gilt die FLL-Baumkontrollrichtlinie?
Die Richtlinie betrifft alle, die für Bäume verantwortlich sind und sicherstellen müssen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Dazu gehören:
- Kommunen und Städte – für Straßenbäume, Parkanlagen und Schulhöfe
- Private Grundstückseigentümer – für Bäume auf Wohn- und Gewerbeflächen sowie Waldgrundstücken
- Vermieter und Hausverwaltungen – für Bäume in Gärten und Grünflächen von Wohnanlagen
- Unternehmen mit Außenflächen – für Bäume auf Hotelgeländen, Freizeitparks oder Firmengrundstücke.
Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?
Die Kontrollintervalle sind von der Standortnutzung und dem Gefahrenpotenzial abhängig. Die FLL-Richtlinie sieht folgende Mindestintervalle vor:
Standort |
Empfohlenes Kontrollintervall |
Öffentliche Straßen & Plätze |
Mindestens alle 1-2 Jahre |
Schulhöfe & Spielplätze |
Mindestens alle 1-2 Jahre nach Unwettern zusätzliche Prüfungen |
Private Gärten & Wohnanlagen |
Alle 1-2 Jahre, abhängig von Baumgröße und Standort |
Waldgrundstücke & Naturflächen |
Nach Bedarf oder bei Verdacht auf Schäden (z. B. Sturmschäden) |
Wichtig: Nach Stürmen oder Unwettern ist eine zusätzliche Baumkontrolle erforderlich, da Schäden nicht immer sofort sichtbar sind.
Wie TREELAX dir hilft, alle Vorschriften einzuhalten
Ob Bundesnaturschutzgesetz, Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung – wer einen Baum pflegen, schneiden oder fällen möchte, muss zahlreiche Vorschriften beachten. Fehlen Genehmigungen oder wird gegen eine Verordnung verstoßen, drohen hohe Bußgelder.
Mit TREELAX bist du auf der sicheren Seite – wir übernehmen die rechtssichere Baumkontrolle, Pflege und Fällung deutschlandweit.
- Rechtskonform und transparent: Unsere handverlesenen Experten kennen die Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung in deiner Gemeinde und sorgen für die Einhaltung aller Vorschriften.
- Deutschlandweit verfügbar: Egal wo – wir sind überall für dich da und bieten schnelle Terminvergabe durch handverlesene Experten
- Dokumentation und Gutachten: Falls du eine rechtssichere Baumkontrolle nachweisen musst, erstellen wir für dich detaillierte Berichte und Nachweise.
- Zufriedenheitsgarantie ohne Risiko: Mit verbindlichen Terminen und einer Geld-zurück-Garantie für deinen Ersttermin profitierst du von maximaler Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Baumpflege ist deine Pflicht – aber sie muss nicht kompliziert sein. Mit TREELAX hast du einen Partner an deiner Seite, der sich um alles kümmert, rechtssicher, professionell und deutschlandweit!
FAQ - Baumkontrollrichtlinie
1. Was regelt die FLL Baumkontrollrichtlinie?
Sie gibt Standards für Baumkontrollen vor, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
2. Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
In vielen Städten und Gemeinden ja – Baumschutzverordnungen und das Bundesnaturschutzgesetz regeln, wann eine Fällung erlaubt ist.
3. Was passiert, wenn ich meine Bäume nicht kontrolliere?
Bei Schäden durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
4. Wie kann ich nachweisen, dass ich meine Verkehrssicherungspflicht erfüllt habe?
Eine dokumentierte Baumkontrolle nach der FLL Baumkontrollrichtlinie von unseren Partnerbetrieben dient als Nachweis für die Erfüllung der Pflichten.