Du liebst deinen Garten, aber die Pflege deiner Bäume überlässt du lieber den Experten? Eine kluge Entscheidung – nicht nur aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen, sondern auch steuerlich kann sich das für dich richtig lohnen.
Viele Baumbesitzer wissen nämlich nicht, dass sie professionelle Baumpflegedienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen können. Das spart bares Geld – bis zu 4.000 € Steuerbonus pro Jahr sind möglich!
In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du deine Baumpflege ganz legal steuerlich geltend machst. Du erfährst, welche Maßnahmen anerkannt werden, worauf du bei deiner Rechnung achten musst und welche Stolperfallen du vermeiden solltest. Damit du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite bist – sondern auch finanziell*.
Wie du Baumpflege von der Steuer absetzt

Die meisten Grundbesitzer stellen sich irgendwann diese Frage: Ist Baumpflege steuerlich absetzbar? Die Antwort: Ja – in vielen Fällen. Der Staat unterstützt dich nämlich dabei, Arbeiten rund ums Haus und den Garten auszulagern – zum Beispiel an einen zertifizierten Partnerbetrieb von TREELAX.
Entscheidend ist, welche Arbeiten durchgeführt wurden, wo sie stattfanden (nur auf deinem eigenen Grundstück!) – und wie die Rechnung aussieht. Grundlage ist der § 35a EStG, ein Paragraph aus dem deutschen Einkommensteuergesetz, der Steuervergünstigungen für private Haushalte regelt.
Welche Leistungen du absetzen kannst – und wie viel du dabei sparst
§ 35a EStG unterscheidet drei Kategorien, die wichtig sind:
1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
Dabei handelt es sich um Tätigkeiten, die üblicherweise von Mitgliedern eines privaten Haushalts ausgeführt werden und für die gelegentlich Dritte beauftragt werden – sie fallen in der Regel nicht unter Garten- oder Baumpflege.
- Steuervorteil: 20% der Lohnkosten
- Maximal: 510 € Erstattung pro Jahr
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Dazu zählen alle Arbeiten, die regelmäßig anfallen und der Pflege, dem Erhalt oder der Sicherheit deines Gartens oder Grundstücks dienen.
- Steuervorteil: 20% der reinen Arbeitskosten
- Maximal: 4.000 € Steuerbonus pro Jahr
- Typische Leistungen: Kronenpflege, Formschnitt, Totholzentfernung, kleinere Sicherheitsmaßnahmen
3. Handwerkerleistungen
Wenn eine Maßnahme eher technisch oder baulich ist, gilt sie in der Regel als Handwerkerleistung.
- Steuervorteil: 20% der Lohnkosten
- Maximal: 1.200 € Erstattung pro Jahr
Wichtig: Du darfst nur die reinen Arbeitskosten angeben. Materialkosten wie Seile, Dünger oder Pflanzgut sind nicht absetzbar.
Was kannst du von der Steuer absetzen?
Baumpflege ist steuerlich absetzbar – aber nur, wenn die Maßnahme einem konkreten Zweck dient: entweder der Pflege, der Erhaltung oder der Verkehrssicherheit. Arbeiten wie Rückschnitt, Formschnitt oder die Entsorgung von Schnittgut zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.
Komplexer wird es, wenn es um die Sicherheit geht. Stellt ein Baum eine akute Gefahr dar – zum Beispiel durch abgestorbene Äste, Schrägstand, Pilzbefall oder Sturmschäden – wird eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr notwendig. In solchen Fällen gelten die Arbeiten als Handwerkerleistung. Das betrifft unter anderem die professionelle Kronensicherung mit Seilen oder statischen Systemen, aber auch die gezielte Entlastung instabiler Äste oder die Fällung eines Baums, wenn seine Standfestigkeit nicht mehr gegeben ist.
Nicht begünstigt sind dagegen Leistungen, die rein der Gartengestaltung dienen oder nur beratenden Charakter haben – etwa eine Baumneupflanzung oder ein schriftliches Gutachten ohne handwerkliche Ausführung.
Die folgende Übersicht orientiert sich an den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BStBl 2016 I S. 1213) und hilft dir, typische Pflegemaßnahmen besser einzuordnen:
Maßnahme |
begünstigt |
nicht begünstigt |
Kategorie |
Entsorgungsleistung |
als Nebenleistung (z. B. Schnittgutabfuhr bei Gartenpflege) |
als Hauptleistung |
Abgrenzung im Einzelfall |
Erhaltungsmaßnahmen, die der Sicherheit dienen (z.B. Kronensicherung) |
Arbeitskosten |
Materialkosten |
i.d.R. Handwerkerleistung |
Erhaltungsmaßnahmen, die der Pflege dienen (z.B. Formschnitt, Rückschnitt) |
Arbeitskosten |
Materialkosten |
Handwerkerleistung |
Gärtner |
Arbeitskosten |
Materialkosten |
Abgrenzung im Einzelfall |
Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasen mähen, Hecken schneiden) |
Arbeitskosten (einschließlich Entsorgung als Nebenleistung) |
Materialkosten |
Haushaltsnahe Dienstleistung |
Laubentfernung |
Kosten der Maßnahmen innerhalb des Haushalts |
Kosten der Maßnahmen außerhalb des Haushalts |
Haushaltsnahe Dienstleistung |
Was du nicht von der Steuer absetzen kannst – und warum

Während viele Maßnahmen in der Baumpflege steuerlich absetzbar sind, fallen andere Leistungen durchs Raster – selbst wenn sie vom Experten ausgeführt werden.
Und genau hier lauern häufige Irrtümer. Viele Gartenbesitzer gehen davon aus, dass jede Art von Baumpflege steuerlich absetzbar ist. Aber: Nicht alles, was du in deinem Garten machen lässt, erkennt das Finanzamt auch an. Damit du auf Nummer sicher gehst, zeigen wir dir, welche Leistungen nicht förderfähig sind – und warum:
- Baumfällung ohne Gefahr: Wenn du einen Baum nur fällen lässt, weil er stört oder im Weg ist, ist das aus Sicht des Finanzamts eine freiwillige Maßnahme – und damit nicht absetzbar.
- Neupflanzung und Gartengestaltung: Diese Maßnahmen dienen nicht dem Erhalt, sondern der Gestaltung – und zählen damit zu den privaten Investitionen.
Diese Leistungen sind nicht steuerlich absetzbar:
Maßnahme |
Absetzbar? |
Warum nicht? |
Baumfällung ohne Gefahr |
Im Regelfall nein |
Keine Notwendigkeit, rein freiwillige Maßnahme |
Neupflanzung von Bäumen |
Im Regelfall nein |
Zählt zur Gartengestaltung, nicht zur Erhaltung |
Anlegen von Rasen / Wegen / Teichen |
Im Regelfall nein |
Keine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des Gesetzes |
Pflege auf Nachbar- oder Gemeinschaftsflächen |
Im Regelfall nein |
Kein unmittelbarer Bezug zum eigenen Haushalt |
Wenn du dir unsicher bist, ob eine geplante Maßnahme steuerlich absetzbar ist, frag einfach vorher bei uns nach. Die zertifizierten TREELAX-Partner kennen sich nicht nur mit Bäumen aus, sondern auch mit dem, was steuerlich geht – und was nicht.
Grenzfälle – Wann ist eine Absetzbarkeit unsicher?
Nicht alles ist schwarz oder weiß – das gilt auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Baumpflegemaßnahmen. Manche Arbeiten lassen sich nicht eindeutig zuordnen, weil sie irgendwo zwischen Pflege, Sicherheit und Gestaltung liegen.
Gerade bei Baumfällungen herrscht oft Unsicherheit. Ob diese Arbeiten als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung gelten, ist nicht immer klar. Zwar deuten einige Gerichtsurteile darauf hin, dass Baumfällungen eher als Handwerkerleistung einzuordnen sind – rechtlich eindeutig ist die Lage aber nicht.
Deshalb lohnt sich bei Grenzfällen ein genauer Blick:
Maßnahme |
Absetzbar? |
Hinweis |
Baumfällung |
Im Regelfall ja |
Wenn aus Sicherheitsgründen (z. B. Gefahr durch Bruch oder Krankheit) |
Im Regelfall nein |
Wenn aus optischen oder gestalterischen Gründen |
|
Neupflanzung nach Fällung |
Im Regelfall ja |
Wenn die Entsorgung separat abgerechnet wird |
Im Regelfall nein |
Wenn Pflanzung und Fällung als Gesamtleistung fakturiert werden |
|
Arbeiten außerhalb des Grundstücks |
Im Regelfall nein |
Leistungen müssen auf dem eigenen Grundstück erbracht werden |
Baumgutachten & Zugversuch |
Im Regelfall nein |
Reine Gutachten oder Untersuchungen zur Einschätzung des Baumzustands (z. B. schriftliche Stellungnahmen) gelten als gutachterliche Leistungen – und sind nicht steuerlich absetzbar. Ausnahme: Erfolgt ein Zugversuch im Rahmen einer konkreten handwerklichen Maßnahme zur Gefahrenabwehr, kann er absetzbar sein. |
So erkennt das Finanzamt deine Baumpflegekosten an
Damit das Finanzamt deinen Steuerbonus anerkennt, muss die Rechnung klar strukturiert sein, das bedeutet: Die Lohnkosten müssen separat ausgewiesen, die Materialkosten getrennt aufgeführt und die Rechnung unbar – also per Überweisung oder Karte – bezahlt worden sein.
Klingt kompliziert? Ist es nicht – wenn du mit einem zertifizierten TREELAX-Partnerbetrieb arbeitest, kannst du dich auf eine steuerkonforme Abwicklung verlassen.
Diese Angaben muss deine Rechnung enthalten
Damit du den Steuerbonus nach § 35a EStG voll ausschöpfen kannst, achte auf folgende Punkte:
- Name und Anschrift des Dienstleisters
- Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
- Rechnungsdatum und Leistungszeitraum
- Detaillierte Leistungsbeschreibung mit:
- getrennter Ausweisung von Lohn- und Materialkosten (Lohnkosten werden gesammelt ausgewiesen)
- Hinweis auf § 35a EStG
- Zahlungsart (Nur Überweisung, keine Barzahlungen)
Aktuelle Informationen dazu findest du direkt auf der relevanten Seite des Bundesfinanzministeriums.
Baumpflege steuerlich absetzen – so holst du das Maximum für dich raus
Wenn du Baumpflegearbeiten auf deinem privaten Grundstück durchführen lässt, kannst du bis zu 20% der Lohnkosten steuerlich geltend machen – je nach Maßnahme insgesamt sogar bis zu 4.000 € im Jahr. Entscheidend ist, wie die Arbeiten einzuordnen sind und wie deine Rechnung aufgebaut ist.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Pflegearbeiten wie Rückschnitt, Formschnitt oder Totholzentfernung zählen normalerweise zu haushaltsnahen Dienstleistungen – 20 % der Lohnkosten kannst du steuerlich absetzen, maximal 4.000 € jährlich.
- Sicherheitsrelevante Maßnahmen bei Gefährdung gelten meistens als Handwerkerleistungen – hier liegt der Steuerbonus bei maximal 1.200 €.
- Rechnungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B. getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten, Nennung des Leistungszeitraums, Hinweis auf § 35a EStG und Zahlung per Überweisung.
- Nicht absetzbar sind freiwillige Fällungen ohne Gefahr, Neupflanzungen oder Gestaltungsmaßnahmen im Garten – auch wenn sie von Experten durchgeführt werden.
Viele Eigentümer machen Fehler bei der Einordnung oder scheitern an formalen Details – und verschenken dadurch bares Geld. Mit TREELAX passiert dir das nicht. Wir sorgen nicht nur für gesunde, sichere Bäume – sondern auch für rechtssichere Rechnungen, die das Finanzamt akzeptiert.
> Vereinbare jetzt deinen TREECHECK und erfahre, was bei deinen Bäumen zu tun ist!
FAQ
Können auch Mieter Baumpflege steuerlich absetzen?
Ja, auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen – allerdings nicht direkt über eigene Rechnungen, sondern über die Nebenkostenabrechnung.
Zählt eine Baumfällung immer als Handwerkerleistung?
Nein. Nur wenn die Fällung aus Sicherheitsgründen erforderlich ist (z. B. wegen Bruchgefahr oder Krankheit), kannst du sie als Handwerkerleistung absetzen.
Was passiert, wenn meine Rechnung nicht korrekt ausgestellt ist?
Dann kann das Finanzamt die steuerliche Anerkennung ablehnen – auch wenn die Maßnahme an sich begünstigt wäre.
*Die Informationen in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine steuerliche Beratung. Ob und in welchem Umfang eine Maßnahme absetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab. TREELAX übernimmt keine Haftung für steuerliche Entscheidungen auf Basis dieses Artikels.