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Gefährdung durch abgestorbene Bäume am Nachbargrundstück - Wie das Ordnungsamt helfen kann

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Die Gefährdung durch tote oder abgestorbene Bäume auf einem angrenzenden Grundstück kann ein ernsthaftes Problem darstellen, das sowohl die Sicherheit als auch das Wohlbefinden der Anwohner beeinträchtigen kann. Wie und wann das Ordnungsamt in solchen Fällen helfen kann, erfährst du in diesem Artikel.

Gefahrenpotential von toten und abgestorbenen Bäumen 

Wenn abgestorbene Bäume in unmittelbarer Nähe zum eigenen Grundstück stehen, besteht die Möglichkeit, dass sie durch Wind oder Sturm umstürzen oder Äste abbrechen. Dies kann zu erheblichen Schäden an Eigentum oder sogar zu Verletzungen führen. 

Zudem kann die Konfliktsituation vorliegen, dass der Nachbar sein Grundstück verwildern lässt und dies möglicherweise die eigene Grundstücksgrenze oder dein Wohlergehen beeinträchtigt. 

In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Schritte du unternehmen kannst, wenn dich selbst eine dieser Konfliktsituationen betrifft und wie das Ordnungsamt Unterstützung bietet.

Regelungen zur Grundstücksgrenze und Bepflanzung

Wenn dein Nachbar sein Grundstück verwildern lässt, kann dies möglicherweise die Sicherheit und das Wohlergehen auf deinem Grundstück beeinträchtigen. 

Ein unkontrolliertes Wachstum von Bäumen und Sträuchern kann beispielsweise dazu führen, dass kein Sonnenlicht auf dein Grundstück fällt oder Schädlinge angelockt werden, die sich möglicherweise auch in deinem Garten niederlassen. Auch durch naheliegende, umfallende Bäume oder herabstürzende Äste können Schäden und Verletzungen verursacht werden. 

Rechte und Pflichten: Was das Gesetz dazu sagt

  • Grenzabstände
    In Deutschland gibt es rechtliche Vorschriften bezüglich der Bepflanzung an Grundstücksgrenzen, die je nach Bundesland variieren können. Normalerweise müssen Pflanzen, insbesondere Bäume, einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten, um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.

  • Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt unter anderem die Höhe von Pflanzen und die Pflegeverpflichtungen. In vielen Bundesländern haben Eigentümer das Recht, verwilderte Zäune oder Hecken zurückzuschneiden, wenn sie die Grenze überschreiten.

  • Verkehrssicherungspflicht nach §823 Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
    Durch das Nachkommen der Verkehrssicherungspflicht soll dazu beigetragen werden, dass es gar nicht erst zu einer potenziellen Konfliktsituation durch verwilderte Grundstücke oder unsichere Bäume kommt. Als Baumbesitzer bist du verantwortlich, deine Bäume in regelmäßigen Abständen durch ausgebildete Baumkontrolleure prüfen zu lassen und fachgerecht zu pflegen.

Konfliktlösung mit Nachbarn - Was tun, wenn sie nicht reagieren?

Der erste Schritt sollte immer ein persönliches Gespräch mit dem Nachbarn sein. Oft sind sich die Nachbarn der Problematik nicht bewusst. An dieser Stelle ist es ratsam, die Unterstützung eines Baumpflege-Experten in Anspruch zu nehmen, um die Gegebenheiten fachkundig bewerten zu lassen.

Im äußersten Fall, wenn der Nachbar nicht reagiert, bleibt dir die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies sollte jedoch als letzter Ausweg betrachtet werden, da rechtliche Auseinandersetzungen oft langwierig und kostspielig sein können.

Hilfe durch das Ordnungsamt

Wann das Ordnungsamt einschreiten kann

Das Ordnungsamt kann einschreiten, wenn:

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind:
    Dies umfasst z.B. verwilderte Gärten, die Ungeziefer anziehen könnten, verwahrloste Gebäude, die einsturzgefährdet sind, oder andere Gefahren für Passanten und Nachbarn darstellen.
  • Gesetzliche Vorschriften verletzt werden:
    Hierzu zählen städtische Vorschriften oder Satzungen, wie z.B. die Grünanlagensatzungen, die vorschreiben, dass Grundstücke gepflegt werden müssen. Insbesondere im städtischen Bereich gibt es oft klare Regelungen zur Grundstücksbewirtschaftung.
  • Aus ästhetischen, gesundheitlichen oder umweltrechtlichen Gründen:
    Eine maximale Zahl an Unkraut, Bäumen oder Sträuchen, die die Nachbarn belästigen oder eine Gesundheitsgefahr darstellen, kann ebenfalls Grund für ein Eingreifen sein.

Beschwerde beim Ordnungsamt einreichen: So gehst du vor

  1. Dokumentiere den Zustand des Grundstücks mit Fotos und Notizen über die konkreten Probleme. An dieser Stelle bietet ein Gutachten von qualifizierten und geprüften Baumpflegern eine verlässliche Grundlage.

  2. Nimm Kontakt mit dem zuständigen Ordnungsamt auf. Informiere dich dort über das genaue Vorgehen in deinem Bundesland zur Einreichung deiner Beschwerde.

  3. Reiche deine Beschwerde schriftlich ein, am besten mit Fotos, dem Gutachten und einer klaren Darstellung der Probleme.

  4. Gib dem Ordnungsamt nun Zeit, den Fall zu prüfen und die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Ablauf des Eingreifens durch das Ordnungsamt

Es ist ratsam, dich im Vorfeld zu informieren, wie die spezifischen Verfahren in deiner Gemeinde oder Stadt geregelt sind. Lokale Baumsachverständigen, die mit den Abläufen der örtlichen Behörden vertraut sind, können hierbei ebenfalls zu Rate gezogen werden.

In den meisten Fällen wird der Schutz der Bürger und die öffentliche Sicherheit hoch gewertet, sodass ein ernsthafter Verdacht auf eine Gefahr in der Regel schnell von den zuständigen Behörden überprüft wird.

Wenn dann das Ordnungsamt eintrifft, wird es zuerst die Situation vor Ort prüfen. Danach erfolgt meist eine schriftliche Mitteilung an den Eigentümer, in der auf die Mängel hingewiesen und eine Frist zur Behebung der Probleme gesetzt wird. 

Diese Frist kann je nach Schwere der Missstände unterschiedlich ausfallen. Sollte der Eigentümer der Aufforderung nicht nachkommen, kann das Ordnungsamt weitere Maßnahmen ergreifen, die bis hin zu Bußgeldern reichen oder sogar die Anordnung von Maßnahmen durch eine Fachfirma umfassen können. 

In der Regel trägt der Beschwerdeführer keine Kosten, wenn sich eine Beschwerde als unbegründet herausstellt, insbesondere wenn es sich um eine gefahrbezogene Meldung handelt. Die Behörden sind in der Pflicht, die Angelegenheit zu prüfen.

Um gar nicht erst die Behörden einschalten zu müssen, ist es empfehlenswert Baumpflegeexperten hinzuzuziehen und die Situation fachmännisch beurteilen zu lassen. Mit der Einschätzung der Experten und einem konkreten Maßnahmenplan kannst du als Baumbesitzer eine friedliche Lösung mit deinem Nachbar anstreben.

Fazit - Abgestorbene Bäume am Nachbargrundstück

Die Gefahr, die von toten oder abgestorbenen Bäumen auf Nachbargrundstücken ausgeht, sollte ernst genommen werden, da sie nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch Personen gefährden können. Im Falle einer solchen Gefährdung ist es wichtig, proaktiv zu handeln und geeignete Maßnahmen ergreifen. 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

  • Wann gilt ein Baum als gefährlich?

Ein Baum gilt als gefährlich, wenn er Anzeichen von Schäden oder Krankheiten zeigt, die sein Umsturzrisiko erhöhen können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Abgeknickte Äste
  • Trockene oder abgestorbene Äste
  • Sichtbare Wurzelprobleme
  • Risse im Stamm
  • Was kann ich tun, wenn ich einen gefährlichen Baum auf dem Nachbargrundstück vermute?

Der erste Schritt besteht darin, einen Fachmann für Baumpflege hinzuzuziehen, um eine genaue Einschätzung der Situation durch eine professionelle Baumkontrolle zu erhalten. Wenn der Baum eine ernstzunehmende Gefahr darstellt, solltest du zunächst das Gespräch mit dem Eigentümer des Baumes suchen. Oftmals ist dieser sich der Gefahr nicht bewusst. Sollte das Gespräch nicht zu einer Lösung führen, kannst du das Ordnungsamt oder die zuständige Behörde kontaktieren.

  • Könnte ich für die Schäden, die durch einen abgestorbenen Baum entstehen, haftbar gemacht werden?

Die Haftung liegt in der Regel beim Eigentümer des Baumes. Steht der Baum auf einem Nachbargrundstück und verursacht Schäden, haftet in der Regel der Eigentümer des Baumes, wenn dieser seiner Verpflichtung zur Pflege nicht nachgekommen ist. Eine rechtliche Beratung kann in komplexen Fällen jedoch ratsam sein.

  • Gibt es Fristen oder Vorschriften, die beachtet werden müssen?

Ja, es gibt Vorschriften über die Pflege und Kontrolle von Bäumen und Fristen für die Beseitigung gefahrbringender Bäume. Diese Gutachten, eine fachmännische Risikoanalyse und ein Massnahmenkatalog können von Fachleuten, wie TREELAX vorgenommen werden.

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